.dɩtiramb der interkulturelle Verein
Stand: 22.09.2022
Gesamtverantwortung: Goran Bećirčić, Obmann des Vereins
Kinderschutzbeauftragte: Goran Bećirčić, Obmann; Dino Rekanović, Obmann Stv.
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Präambel
Das Kinderschutzkonzept (KSK) gilt als das Kinderschutz-Statement unserer Organisation, das auf die Bedürfnisse und Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen eingeht und sich für ganzheitlichen Kinderschutz einsetzt. Es ist sowohl die Grundvoraussetzung für das Vertrauen als auch die Grundlage im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, ein umfassender Plan zum Kinderschutz, an den sich die , Mitarbeiter*innen und Partner*innen halten. Das KSK wurde in Zusammenarbeit mit der Organisation die Möwe und mit der Partizipation der Mitarbeitenden des Vereins .dɩtiramb verfasst. Es dient dazu, die Strukturen und Kompetenzen im Verein zu optimieren, um Kinder vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Der interkulturelle Verein .dɩtiramb begann mit der Entwicklung des KSKs im Herbst 2021.
Das KSK ist ein wichtiges Werkzeug, das nicht nur der Prävention, sondern auch der Intervention und Maßnahmen zu besserer Wahrung der Kinderrechte dient. Mit dem KSK sind wir außerdem in der Lage, das Kindeswohl besser zu unterstützen, sie in die Projekte zu involvieren sowie ihre Anliegen und Wünsche in Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen.
Leitbild
Der Verein .dɩtiramb bekennt sich allgemein zu Menschenrechten und insbesondere zu Kinderrechten, Kinderschutz und Kindeswohl als einem der obersten Prinzipien in unserer Tätigkeit.
Unter dem Motto „Kinder im Mittelpunkt“ möchten wir unsere Projekte gestalten.
Ziele
Unsere Ziele sind in erster Linie dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeglicher Gewalt gewidmet. Weiters wollen wir Kinder und Jugendliche sowie ihre Bezugspersonen stärken und bei der Gestaltung der Projekte einbeziehen.
In einem weiteren Schritt werden auch die Bezugspersonen der Zielgruppen zur Partizipation aufgerufen. Die Entwicklung und Implementierung des KSKs bringt auch dem Verein und den Projektbeteiligten viele Vorteile wie: präventives und sicheres Handeln, klare Verantwortungen (z. B. im Krisen- oder Verdachtsfall), Innovation, Beteiligung und Vertrauen der Kinder und Eltern usw.
Das Schutzkonzept ist eine qualitätssichernde Maßnahme für die Interaktion von Organisation/Mitarbeitenden und Kindern/Jugendlichen und dient sowohl dem Schutz von Kindern/Jugendlichen als auch der Organisation sowie Mitarbeitenden vor falschen Anschuldigungen und möglichem Ansehensverlust.
Reichweite
Das KSK gilt für angestellte Mitarbeiter*innen, Honorarkräfte, Auszubildende, Praktikant*innen und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Es gilt als eine Richtlinie für alle für den Verein tätigen Personen, externe Mitarbeiter*innen sowie für die Projektpartner*innen.
Definitionen
Laut Kinderrechtskonvention
„ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.” (Artikel 1)
Unter strafrechtlich relevanter Gewalt werden Taten wie Belästigung, Nötigung, Quälen, Körperverletzung, (schwerer) sexueller Missbrauch, schwere Vernachlässigung, Vergewaltigung, Kinderprostitution, Stalking, gefährliche Drohung, Verschicken von Nacktfotos oder Videos oder Kinderpornografie verstanden. Zum Schutz der Betroffenen ist es vorrangig, den geltenden Melde- und Anzeigepflichten nachzukommen.
Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt folgendermaßen:
„Der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.”
Körperliche Gewalt
Körperliche (physische) Gewalt umfasst alle schweren und leichten Formen von Misshandlungen, die sich gegen den Körper richten.
Psychische Gewalt
Seelische (psychische) Gewalt umfasst alle auf Integrität, Selbstwert und Würde der Person abzielenden Gewaltformen.
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt bezeichnet das Ausnützen der Macht- und Autoritätsposition sowie des Abhängigkeitsverhältnisses einer/eines Erwachsenen oder überlegenen Jugendlichen gegenüber Kindern oder Jugendlichen sowie das bewusste, manipulative und absichtliche Missbrauchen eines/einer Heranwachsenden zur Befriedigung der eigenen sexuellen, emotionalen und sozialen Bedürfnisse.
Mediale Gewaltformen
Die Kommunikation im digitalen Raum (über das Internet/Smartphone und Medien wie Facebook, WhatsApp, TikTok, Instagram usw.) ist im Alltag von Kindern und Jugendlichen eine Selbstverständlichkeit – damit sind auch sexueller Missbrauch und Gewalt auf diesem Weg möglich. Es gibt Täter*innen, die in Chaträumen sowie sozialen Netzwerken und über internettaugliche Spielforen Kontakt zu Kindern als potenzielle Opfer aufnehmen. Zu den Erscheinungsformen medial vermittelter Gewalt gehören:
Cyber-Stalking, Cyber-Mobbing, Cyber-Grooming (Anbahnung sexuellen Missbrauchs über das Internet, digital penetration, Hasspostings).
Institutionelle Gewalt
Formen der körperlichen, sexuellen und psychischen Gewalt an einem Kind, die durch eine erwachsene Autoritätsperson in einem institutionellen Setting verübt werden, werden als institutionelle Gewalt bezeichnet.
Rechtlicher Rahmen
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte – auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.
Die Kinderrechtskonvention der UN formuliert Grundwerte im Umgang mit Kindern über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.
Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:
Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden – sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.
.dɩtiramb obliegt allen in Österreich und der EU geltenden Normen, Verordnungen und Gesetzen, aber auch die von internationalen Organisationen proklamierten Menschenrechte und insbesondere die nach UN-Kinderrechtskonvention definierten Kinderrechte werden vom Verein und seinen Mitarbeitenden respektiert.
Partizipation Kinder
Die Kinder sollen bei den Projekten teilnehmen, und zwar im gesamten Prozess der Vorbereitung, Durchführung und Evaluation. Ebenso sollen sie im Hinblick auf Entscheidungen sowie auf Analysen, Prävention, Intervention und Maßnahmen für besseren Schutz von Kindern vor Gewalt gefragt werden. Kinder als Mitgestalter*innen, ihre Stimme in den Mittelpunkt setzen oder die Stärkung von Selbstbewusstsein und Handlungsfähigkeit sind nur einige der Aktivitäten, die .dɩtiramb im Rahmen der Kinderschutzstrategie setzen wird.
Wir wollen von den Kindern lernen.
Ihre Perspektive, ihre Meinung, ihre Ziele und Ideen bei Projekten, ihre Herausforderungen, Vorschläge und Wünsche, aber auch ihre Besorgnisse, ihr Kummer und ihre Erfahrungen im Umgang mit Erwachsenen oder mit anderen Kindern sind uns wichtig.
Mitgestaltung der Projekte, Gleichstellung im Prozess der Entwicklung und Entscheidung, Stärkung des Selbstbewusstseins durch Spiele, Unterstützung der Kreativität und Handlungsfähigkeit sind von großer Bedeutung für die freie und kreative Entfaltung der Kinder und Jugendlichen.
Kinder sollen im gesamten Projekt mitbeteiligt sein.
Die Kinder werden in regelmäßigen Abständen eingebunden und motiviert, ihre Meinung einzubringen. Das kann durch persönliche und Gruppengespräche oder durch die interaktiven Workshops erreicht werden. Insbesondere ist eine Abschlussevaluation wichtig, denn sie ermöglicht eine bessere Einsicht in das Projekt und seine Ergebnisse. Gleichfalls werden bei der Abschlussevaluation sowohl die Meinung als auch die potenziellen Beschwerden von Kindern eingeholt. Die weiteren Anmerkungen und Beobachtungen wie auch Gesamtergebnisse der Evaluation werden aufgenommen und vom Kinderschutz-Team des Vereins überarbeitet. In der Folge werden die Ergebnisse den Kindern präsentiert.
Der ganze Prozess soll möglichst spielerisch und künstlerisch gestaltet werden.
Partizipation Projektpartner*innen
Unsere Projektpartner*innen erarbeiten mit uns gemeinsam die Projekte. Dabei geht es uns darum, von den ersten Ideen zum Projekt bis zur Durchführung und Projektevaluation gemeinsam zu gestalten. In Bezug auf das KSK sind das Aktivitäten wie präventive Maßnahmen, Supervision in Projekten, Risikoanalyse und andere Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern. Die Projektpartner*innen werden über die Projektentwicklung laufend informiert. Die Kommunikationswege erfolgen durch die E-Mail-Korrespondenz und durch die regelmäßige Treffen mit Projektpartner*innen.
Wir möchten von unseren Projektpartner*innen wissen, ob sie über Qualifikationen und das nötige Know-how (Schulung und Ausbildung im Bereich von Kinderschutz, Sicherheitscheck- Strafregisterbescheinigung) verfügen, um mit Kindern zu arbeiten. Alle Erfahrungen aus diesem Gebiet sind wertvoll und können den Kinderschutz unterstützen. Projektpartner*innen sollen demnach auch dazu beitragen, dass das Kinderschutzkonzept sowohl in der Theorie als auch in der Praxis verbessert wird.
Konkrete Situationen im Umgang mit Kindern werden mit Projektpartner*innen besprochen. Diese werden ebenfalls auf das KSK und insbesondere auf den Verhaltenskodex hingewiesen. Durch die Kooperationsvereinbarung werden die Projektpartner*innen verpflichtet, sich an den Verhaltenskodex zu halten.
Die Erhebung der Daten zur Verbesserung der Partizipation von Projektpartner*innen wird von den Kinderschutzbeauftragten durchgeführt.
Wichtige Kinderschutz- und Kindeswohlthemen werden bei den regelmäßigen Vereins- und Partner*innentreffen näher erläutert. Kinderschutz wird somit ein konstitutiver Teil aller Projekte.
Organisationsanalyse
Bestandsanalyse
Im Rahmen der Bestandsanalyse wird geschaut, welche Dokumente und Prozesse bestehen, die für die Entfaltung des Kinderschutzkonzeptes von Bedeutung sind. Darauf bauen wir im weiteren Schritt auf. Der ganze Bestand soll für die Mitarbeiter*innen des Vereins zu jedem Zeitpunkt einsehbar sein.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse in Bezug auf Kinderschutz wird in unserem Verein von den Kinderschutzbeauftragten (KSB) durchgeführt und gemeinsam mit den Kindern und den Eltern, Mitarbeiter*innen und Partner*innen durchgeführt. Die Risiken werden im Rahmen der Projektvorbereitung und während des gesamten Projekts in Zusammenarbeit mit Kindern, Bezugspersonen und Projektpartner*innen von den KSB des Vereins angesprochen und erhoben. Dafür werden unterschiedliche methodologische Schritte unternommen. Mit den Kindern werden spielerische Übungen gemacht, die das Thema Kinderschutz und Risiken betreffen und erläutern. Es sind auch Theater Workshops ein bis zwei Mal jährlich geplant, die ein Dialog zwischen den Kindern und Jugendlichen fördern. Die Bezugspersonen werden in die Übungen und Workshops ebenfalls integriert. Die Projektpartner*innen werden in Bezug auf Risiken und Kinderschutz mit Fragebogen, Interviews, Gesprächen, insbesondere in der Projektvorbereitungsphase konfrontiert. Während der Projektdurchführung und bei den regelmäßigen Treffen werden die Projektpartner*innen ebenfalls auf potenzielle Risiken gefragt.
Zusätzlich wird eine Risikoanalyse über die gesamte Tätigkeit des Vereins alle 3 Jahre im Rahmen einer Gesamtevaluation von den KSB durchgeführt. Die Risikoanalyse ist die Grundlage für alle Kinderschutzmaßnahmen, die im Verein getroffen werden und die der Reduktion der unerwünschten Geschehnisse und des Gefahrenpotenzials bei der Tätigkeit von Vereinsmitarbeiter*innen dienen. Die Befragung wird durch qualitative Maßnahmen wie Interviews oder Fallvignetten durchgeführt.
Präventive Maßnahmen
Vertrauen, Offenheit, Zuverlässigkeit, Einsicht und Verständnis füreinander sind wichtige Eigenschaften, die unser Team erstrebt.
Folgende präventive Maßnahmen werden gesetzt, um das Kindeswohl in der Organisation zu stärken und Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen:
Personalpolitik und -management
Standards für die Personalpolitik und allgemeine Weiterbildung im Bereich Kinderschutz und Kindeswohl für die Mitarbeitenden des Vereins
Wir wollen von Beginn an allen Mitarbeitenden eine klare Botschaft in Bezug auf KSK senden. Deshalb gibt es schon vor der Einstellung einige Schritte, die eine faire und respektvolle Beschäftigung unterstützen. Schon bei der Stellenanzeige für neue Mitarbeitende wie auch im Fall der Kooperation mit neuen Projektpartner*innen weisen wir auf das Thema Kinderschutz hin. Des Weiteren stellen wir die Eignung für die geplante Tätigkeit fest (Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge, passende Fallvignetten). Alle Mitarbeitenden und Projektpartner*innen werden aufgefordert, das KSK zu lesen und zu unterschreiben, bzw. sich zu den Kinderschutzstandards zu bekennen.
Die Planung der umzusetzenden Maßnahmen erfolgt innerhalb des Vereins.
Schulungs- und Partizipationskonzept
Das Schulungskonzept enthält unter anderem die Grundlagen des Kinderschutzwissens und der Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen, Wissen über und Umgang mit Grenzüberschreitungen, Selbstreflexion im Hinblick auf Nähe und Distanz und Vorgehen bei Verdachtsfällen und Beschwerden.
Die KSB im Verein sind für die Umsetzung der Präventivmaßnahmen zuständig. Sie werden gemeinsam mit allen Mitarbeitenden einmal jährlich im Rahmen des KSKs weitergebildet. Für neue Mitarbeiter*innen werden nach der Einstellung allgemeine KSK-Schulungen durchgeführt und in regelmäßigen Abständen und zusätzlich nach Bedarf (Projektbezogen) mit den Mitarbeitenden evaluiert.
Durch Supervision, Intervision, Teambesprechungen sowie die Möglichkeit zur Fall- und Fehlerbesprechung wird generell und fallbezogen eine Kultur der Achtsamkeit gefördert. Die notwendigen Ressourcen werden vom Verein je nach Möglichkeit finanziell unterstützt.
Der Vereinsvorstand stellt sicher, dass für .dɩtiramb tätige Personen regelmäßig an extern geleiteter Supervision und Intervision teilnehmen. Dabei werden neben fallspezifischen Fragestellungen insbesondere auch relevante Aspekte hinsichtlich des Kinderschutzes im Tätigkeitssetting angesprochen.
Das KSK kann und soll im Hinblick auf Kinder und Jugendliche bei den regelmäßigen Vereinstreffen zusammen mit anderen Themen (Kindeswohl, Beschwerden, Feedback) besprochen und inkludiert werden.
Die Grundlagen der interkulturellen Kommunikation (Polylog, Franz Martin Wimmer „Interkulturelle Philosophie“) sind dabei insbesondere zu beachten und zu befolgen. Es ist unser Anliegen, dass alle Zielgruppen erreicht bzw. nicht benachteiligt werden.
Gemeinsam mit Kindern unterschiedlicher Altersstufen wurden Verhaltensregeln erarbeitet. Diese Regeln werden zu Beginn jedes Projekts gemeinsam mit den Kindern besprochen und ggf. adaptiert. Zum Trainieren der einzelnen gewünschten Verhaltensweisen (interkulturelle Kommunikation zur Vermeidung interkultureller Missverständnisse) wird folgende Maßnahme gesetzt: Infoblatt und Plakate in kindgerechter Sprache, Verhaltensregeln-Workshops, Spiele.
Die Planung und Umsetzung der präventiven Maßnahmen erfolgt durch das oben beschriebene Schulungskonzept, die Inklusion, Reflexion, Besprechungen mit den Mitarbeiter*innen und Projektpartner*innen sowie durch die allgemeine Kultur der Achtsamkeit.
Kommunikationsstandards/Medien
Öffentlichkeitsarbeit und Umgang mit Medien
Die Kernaufgaben von .dɩtiramb werden in Kunst- und Kulturprojekten, dem friedlichen Miteinander sowie in gewaltfreier Kommunikation reflektiert.
Wir formulieren klare, unmissverständliche Aussagen und wahren auch bei der Verwendung von Fallbeispielen aus der täglichen Praxis die Anonymität unserer Teilnehmer*innen.
Jegliche Medienkontakte werden mit dem Vorstand abgestimmt.Kinder dürfen auf Fotos nicht unbekleidet sein oder in unangemessenen Posen gezeigt werden.
Informationen, die zusätzlich zu Fotos/Berichten angegeben werden, dürfen keine Hinweise auf die Identität oder den Wohnort des Kindes enthalten. Daher sollten sich keine markanten Gebäude, Straßenschilder oder sonstige Orientierungshilfen auf den Fotos befinden, da sie Aufschluss über den Wohnort des Kindes geben könnten.
Wir stellen sicher, dass Fotograf*innen, Journalist*innen oder Übersetzer*innen, mit denen wir zusammenarbeiten, vorab sorgfältig überprüft werden.
Wir bitten vor der Aufnahme/Verwendung von Fotos von Kindern schriftlich um deren Einverständnis und um das Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Der Umgang mit Fotos und Videos von Kindern wie auch deren Weiterverbreitung im Internet (Soziale Medien, Berichterstattung usw.) werden sorgfältig überprüft und mit Kindern und Bezugspersonen besprochen.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Datenschutz ist bei Kindern und Jugendlichen besonders wichtig und wird daher mit als solches auch behandelt. In dem Sinne verfolgen wir die Datenschutzrichtlinie, die von Kinderschutzorganisationen vorgeschrieben wird.
Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten, in denen bei .dɩtiramb mit Kindern gearbeitet wird, werden auf potenzielle Risiken für Kinder und Jugendliche sorgfältig geprüft und in weiterer Folge werden die festgestellten Barrieren beseitigt. Es wird prinzipiell darauf geachtet, dass Mitarbeitende beim Gespräch nicht alleine mit den Kindern in einem Raum sind. Wenn das nicht möglich ist, dann werden andere Maßnahmen gesetzt (Türen werden immer offen gehalten, Gespräche im Freien geführt, usw.)
Kinderschutzteam (Ansprechpartner*innen)
Das Kinderschutzteam setzt sich zusammen aus dem/der KSB und seiner/ihrer Vertretung. Die Kompetenzen des/der KSB und seiner/ihrer Vertretung müssen den Richtlinien des KSKs entsprechen: Sie müssen eine Ausbildung im Bereich Kinderschutz haben. Neben dieser Ausbildung ist auch Praxis im Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Vorteil.
KSB : Goran Bećirčić, Telefonnummer: +436507539032, E-Mail: ditirambi@gmail.com
KSB Stv. Bahrudin Rekanović, Telefonnummer: +436602553551, E-Mail: dino.rekanovic@gmail.com
Kinderschutzteam arbeitet drei Stunden in der Woche am KSK und ist rund um die Uhr erreichbar. Die Antwort auf die Beschwerden erfolgt innerhalb von 24 Stunden.
Verantwortlichkeiten
Der Vereinsvorstand trägt die Gesamtverantwortung für das KSK und schafft die notwendigen Rahmenbedingungen dafür (Budget, Personal, Zugriffsrechte etc.). Das Kinderschutzteam (KSB und KSB Stv.) ist für die Durchführung der Inhalte des KSKs verantwortlich.
Alle einzelnen für die Organisation tätigen Personen, inkl. Vorstand und Projektleitung, übernehmen die Verantwortung für ihr eigenständiges Handeln und Führen im Sinne des KSKs.
Eine Ombudsstelle wird als externe/r Ansprechpartner*in für Beschwerden hinsichtlich des Kinderschutzes in der Organisation installiert werden. Ziel ist eine Besprechung von Streitigkeiten oder Beschwerden gegenüber für die Organisation tätigen Personen bzw. die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer zusätzlichen externen Sichtweise.
Für unseren Verein sind die MA 11 Kinder und Jugendhilfe und die KJA Wien die ersten externen Ansprechpartnerinnen. Gegebenenfalls wird sich der Verein auch an die Kinderschutzorganisation die Möwe wenden.
Verhaltenskodex
Der Verhaltenskodex (VK) ist ein partizipativ erarbeiteter Ehrenkodex und legt die grundlegenden ethischen Prinzipien fest, die das Denken und Handeln aller für die Organisation tätigen Personen im beruflichen Alltag bestimmen sollen.
Er basiert auf Kinderschutzgrundsätzen und den erhobenen Risikopotentialen und formuliert dazu konkrete gewünschte und unerwünschte Verhaltensformen gegenüber Erwachsenen und insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Der VK dient der regelmäßigen Reflexion des Berufsalltags. Er ist ein Arbeitsinstrument, das im Rahmen der regelmäßigen Evaluationen angepasst werden kann.
Alle für die Organisation tätigen Personen sind für die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung des VK verantwortlich.
Allgemeine Verhaltensgrundsätze
Das Kindeswohl steht im Fokus unserer Tätigkeit.
Alle für .dɩtiramb tätigen Personen sind sich der besonderen Verantwortung gegenüber Kindern bewusst und agieren demensprechend. Das KSK ist von allen Personen aktiv mitzugestalten.
In unserem Verein werden folgende Verhaltensgrundsätze und Regeln unterstützt:
Nichtdiskriminierung –
Diskriminierung jeglicher Art wird ausgeschlossen.
Respektvoller Umgang
Gleichermaßen wird ein respektvoller, wertschätzender und vertrauensvoller Umgang der Mitarbeiter*innen untereinander sowie insbesondere gegenüber Kindern und ihren Bezugspersonen gelebt. Jede/r Mitarbeiter*in lebt die Normen und Werte der gesamten Organisation.
Verhalten gegenüber externen Partner*innen
Wir sind stets bestrebt, mit allen externen Partnern*innen (Behörden, Förderer*innen, Kooperationspartner*innen) ein kooperatives, offenes Verhältnis herzustellen und zu erhalten.
Es werden keine Kooperationen eingegangen, die mit den Zielen und Vorstellungen des Vereins unvereinbar sind. Dazu gehören vor allem Institutionen/Unternehmen, die Leistungen aus folgenden Bereichen anbieten: Waffen, Sex/Pornografie, massiv (kinder-)gesundheitsschädliche Lebensweisen (Tabak, Zigaretten usw.) oder illegale Produkte oder Dienstleistungen. Wir akzeptieren keine Diskriminierung im Hinblick auf Rasse, ethnische Herkunft, nationale Herkunft, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Religion, Hautfarbe usw. Finanzielle Unterstützungen von politischen Parteien werden dann angenommen, wenn es sich um eine demokratisch wählbare Partei handelt und .dɩtiramb im Zusammenhang mit der Spende nicht für Wahlwerbung instrumentalisiert wird. Kooperationen müssen mit dem Vorstand abgeklärt werden.
Ökonomisches und ökologisches Verhalten
Es wird auf einen ökologisch vertretbaren und ökonomisch sparsamen Ressourcenverbrauch geachtet.
Verhaltensregeln
Damit die Verwirklichung des kindgerechten Verhaltens in der Arbeit des Vereins reibungslos läuft und die Risiken minimiert werden, haben wir folgende Verhaltensregeln festgesetzt:
Die Kinder werden mit Respekt behandelt.
Die für den Verein tätigen Personen verpflichten sich, ein sicheres und ermutigendes Umfeld für die Kinder zu erzeugen, in dem ihre Meinungen und Sorgen ernst genommen werden.
Die Arbeit mit den Kindern muss immer transparent und vertrauensvoll erfolgen.
Das Vier-Augen-Prinzip in der Kommunikation mit den Kindern ist immer zu beachten. Die Privatsphäre und Integrität des Kindes sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Nähe und Distanz spielen dabei eine wichtige Rolle.
Jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, Gewalt und Einschüchterung wird unterlassen.
Darüber hinaus ist für die Mitarbeitenden des Vereins .dɩtiramb jede Form von Machtausübung sowie sexueller, körperlicher oder emotionaler Gewalt an Kindern strikt untersagt.
Maßnahmen und Sanktionen
Im Falle eines Verstoßes gegen den VK folgen dazugehörige Maßnahmen und Sanktionen. Die KSB haben die Aufgabe, im Verdachtsfall passende Schritte zu unternehmen und den Sachverhalt gemäß den Verhaltensregeln zu verfolgen.
Verstöße können unterschiedliche Folgen (Sanktionen, Vorwarnungen, Anzeigen) haben und bis zur Auflösung der Beschäftigungsvereinbarung der/des Mitarbeitenden oder Kooperationspartner*in führen.
Fall- und Beschwerdemanagement
Grundlage aller Entscheidungen innerhalb des Fall- und Beschwerdemanagements der Organisation ist das Wohl und der Schutz des Kindes. In diesem Sinne schafft die Organisation Rahmenbedingungen, die Raum für Beschwerden aller Art, jedoch insbesondere in Bezug auf Gewalterfahrungen, ermöglicht. Dazu forciert die Organisation eine vertrauensvolle, transparente und respektvolle Fehler- und Beschwerdekultur, die auf allen Ebenen gelebt und unterstützt sowie kontinuierlich reflektiert wird.
Für Kinder soll eine Atmosphäre geschaffen werden, in der sie sich anvertrauen können und wollen, wenn ihnen etwas nicht passt oder komisch/gefährlich vorkommt bzw. ihr Wohlbefinden beeinträchtigt ist.
Das kinderschutzspezifische Fall- und Beschwerdemanagement der Organisation beinhaltet Standards und Handlungsanweisungen zum Umgang mit Beschwerden und Verdachtsfällen zu jeder Form von grenzüberschreitendem, übergriffigem, unprofessionellem, gewalttätigen, intransparenten, nicht gesetzeskonformen oder nicht mit dem Leitbild der Organisation kongruentem Verhalten durch für die Organisation tätige Personen oder externe Einrichtungen/Personen, die mit der Organisation in Zusammenhang stehen (im Sinne von Projekten, Spenden etc.). Ebenso gibt es Auskunft über relevante Verantwortlichkeiten und Kommunikationsprozesse.
Präventiv müssen Informationen über Ansprechpartner*innen, Rechte, Beratungsangebote und weiterführende Hilfen für Kinder und Jugendliche leicht zugänglich sein und altersgerecht, geschlechtssensibel und barrierefrei sowie in leicht verständlicher Formulierung kommuniziert werden.
Auffälligkeiten und Beschwerden können durch alle mit der Organisation in Kontakt stehende Personen (Kinder, Jugendliche, Bezugspersonen/Eltern, Vernetzungs- oder Projektpartner*innen, aber auch Mitarbeiter*innen usw.) eingebracht werden – und zwar entweder direkt an die Organisation, insbesondere die KSB oder indirekt über die Ombudsstelle. Konkret geht es darum, dass die Beschwerden an das KSB-Team geschickt oder in einem dafür vorgesehenen Postkasten abgelegt werden können. Diese werden im ersten Schritt aufgenommen, analysiert und dokumentiert, danach von den KSB überarbeitet und weiter mit zuständigen internen oder externen Stellen weiter kommuniziert.
Die Organisation geht jedem Verdacht auf Gewaltanwendung sowie jeder Beschwerde zeitnah nach (Erstabklärung durch KSB innerhalb von 48h ab Bekanntwerden). Jeder Verdachts- und Beschwerdefall wird adäquat und rasch untersucht, um insbesondere Fälle von Gewaltanwendung frühzeitig zu erkennen und zu verfolgen. Die Organisation gewährleistet, dass betroffene Kinder so schnell wie möglich geschützt werden und Zugang zu entsprechenden Hilfsangeboten bekommen, um weiteren Schaden von ihnen abzuwenden.
Die Organisation stellt einen sicheren Informationsfluss an relevante Akteur*innen und Entscheidungsträger*innen des Kinderschutzsystems sicher. Allen für die Organisation tätigen Personen sind die internen und externen Abläufe im Rahmen dieses Kinderschutzsystems sowie entsprechende Handlungsanweisungen und Formulare bekannt und zugänglich, ebenso die relevanten internen und externen Ansprechpartner*innen (KSB und Ombudsstelle).
Die Bearbeitung und Verfolgung von Beschwerden und Verdachtsfällen wird im Detail dokumentiert und gemäß Datenschutzbestimmungen für sensible Daten abgelegt.
Einsicht in die Dokumentation von Beschwerden und Verdachtsfällen haben folgende Personen:
Beschwerden und Sorgen im Sinne des Kindeswohls werden von den KSB bearbeitet. Damit die Beschwerden reibungslos zu diesen gelangen, werden ein Beschwerdebriefkasten und ein Infoplakat mit Kontaktdaten der KSB zur Verfügung gestellt. Alle Mitarbeitenden dokumentieren in einem klaren Ablauf das Anliegen und leiten es an die zuständige Person im Verein (KSB) weiter. Es besteht auch die Möglichkeit, externe Stellen einzubeziehen, um eine zusätzliche Sichtweise in Anspruch zu nehmen (Ombudsstelle). Im Prozess der Bearbeitung sind uns Transparenz, Nachvollziehbarkeit und klare Regeln wichtig. Außerdem sollen die Kommunikationswege und kollegiale Beratung im Verein und die Kommunikation nach außen vertrauensvoll und offen sein, damit die Beschwerden richtig bearbeitet und abgeschlossen werden.
Handlungsschritte bei vagem Verdacht
Es ist unser Anliegen, das Wohl des Kindes bestmöglich zu unterstützen. Bei einem vagen Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch werden folgende Schritte unternommen: eigene Intuition ernst nehmen und reflektieren, dokumentieren, Vertrauensbasis zum Kind stärken, kollegialen Austausch in Anspruch nehmen, Kontakt mit KSB oder mit Kinderschutzzentrum aufnehmen.
Handlungsschritte bei konkretem Verdacht
Im Falle eines konkreten Verdachts ist es wichtig, das Kind ernst zu nehmen, sich mit den KSB und dem Vereinsvorstand auszutauschen, einen Schutzraum für das Kind zu ermöglichen und das Kind über die nächsten Schritte zu informieren. Außerdem werden alle Wahrnehmungen und Äußerungen genau protokolliert. Je nach der gemeinsamen Einschätzung des Verdachts werden weiteren Schritte unternommen (Meldung an Kinder- und Jugendhilfe, Anzeige, usw.).
Alle mit der Organisation in Kontakt stehenden externen Personen wie z.B. Teilnehmer*innen Projektpartner*innen usw. sind über das Kinderschutzsystem und den Umgang mit Beschwerden informiert. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen.
Dokumentation aller richtlinienrelevanten Informationen,
Monitoring, Aktualisierung, Evaluation & Berichterstattung
Die Kinderschutzarbeit im Verein wird durch das Monitoring und die Evaluation des KSKs unterstützt und weiterentwickelt. Dadurch ist eine laufende Optimierung in Bezug auf das KSK möglich. Kinderschutzrelevante Beobachtungen und Erfahrungen werden von den KSB dokumentiert und weiterkommuniziert (Mitarbeitende, Vorstand). Alle für die Organisation tätigen Personen sind dazu verpflichtet, relevante Beobachtungen und Infos an die KSB zu übermitteln.
Die verantwortliche Person für Monitoring, Berichterstattung und Evaluation im Verein .dɩtiramb ist die/der hauptverantwortliche Kinderschutzbeauftragte. Im laufenden Austausch mit den im Verein tätigen Personen ist die/der KSB auch für die Umfragen zur Verbesserung des KSKs sowohl im Sinne der Implementierung als auch im Sinne der Problemerhebung zuständig. Die jährliche Berichterstattung findet intern und extern statt. Die interne Berichterstattung ist von der/dem KSB an den Vorstand und die Mitarbeitenden zu schicken und die externe Berichterstattung auf der Website des Vereins zu veröffentlichen. Die jährlichen Ergebnisse werden im weiteren Schritt von der/dem KSB evaluiert, angepasst und die Mängel werden behoben. Mindestens alle 3 Jahre wird das KSK, wenn möglich durch einen externen Audit, evaluiert und aktualisiert.
Wien, den__________________ __________
Unterschrift
Beschwerdeformular
Danke, dass Sie uns Rückmeldung geben, wenn Sie mit unserer Zusammenarbeit nicht zufrieden sind. Durch Ihre Beschwerde haben wir die Möglichkeit, unser Angebot zu analysieren und zu verbessern. Ihre Beschwerde wird nach Ihrem Einlangen bei uns innerhalb von 48h (werktags) eingesehen. Wir melden uns innerhalb einer Woche bei Ihnen. Sie können Ihre Beschwerde mit oder ohne Angabe Ihres Namens (anonym) einbringen.
Meine Daten (Angabe freiwillig) Bei Angabe Ihrer Daten können wir Ihnen zur Bearbeitung bzw. zum Ergebnis der Beschwerde eine Rückmeldung geben. |
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Person, gegen die sich die Beschwerde richtet |
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Inhalt der Beschwerde: (Bitte beschreiben Sie detailliert, was wie wo wann geschehen ist und welche Personen beteiligt waren bzw. derzeit informiert sind) |
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Was ist nach Ihrer Einschätzung für eine gute Bearbeitung der Beschwerde notwendig? |
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Informationen zu Vertraulichkeit und Datenschutz:
Ihre Beschwerde wird von uns vertraulich behandelt, das bedeutet, dass Ihre Daten nur den bearbeitenden Personen zugänglich sind. Die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, wird darüber informiert. Die Vertraulichkeit endet, wenn die Organisation handeln muss, z. B. wenn eine Gewalttat vorgeworfen wird. Mit der Übergabe Ihrer Beschwerde stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde zu. Ihre Daten werden für die Dauer der Bearbeitung und Evaluation des Beschwerdevorgangs verarbeitet und gespeichert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Verarbeitung zu widersprechen bzw. auch, Ihre Beschwerde zu widerrufen. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Widerruf“ an ditirambi@gmail.com .
Anlagen: ……………………………………………….…… Datum: …………………………………
……………………………………………….……………… Unterschrift: …………………………………